Berichte Februar 2014


18. Februar 2014/diet
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Reicholzried »Richolfstraße Nord«
BebauungsplanDer Entwurf zum Bebauungsplan »Reicholzried - Richolfstraße Nord«, bestehend aus Planzeichnung, Satzung u. Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 30. Januar 2014, liegt im Rahmen der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 18. Februar bis 21. März 2014 im Rathaus Dietmannsried, Rathausplatz 3 (2. Stock), während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Folgende umweltrelevanten Belange werden u.a. durch die Planung berührt: Verlust von natürlich gewachsenem, fruchtbaren Boden, sowie Eingriff in das Ortsbild. Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen vor: Bodengutachten der Ingenieurgesellschaft Dipl.-Geol. Brüll, Prof. Czurda & Coll. mbH, Geologen und Ingenieure für Wasser und Boden, Gutachten Nr. 120409 vom 7. Mai 2012, sowie Umweltbericht vom 30. Januar 2014.
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Reicholzried -Richolfstraße Nord" gilt folgendes: Stellungnahmen können während der Auslegungszeit, möglichst in schriftlicher Form, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Ergänzend zur Einsichtnahme im Rathaus können die Planunterlagen auch im Internet über folgende Adresse abgerufen werden: www.dietmannsried.de/bauleitverfahren Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.